Screenings
Amblyopiescreening
Die Augenvorsorge bei der Kinder- und Jugendärztin bzw. beim Kinder- und Jugendarzt dient der frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen, Brechwertfehlern, Schielen oder Risikofaktoren in der Entwicklung des kindlichen Sehens. Werden Sehstörungen nicht in den ersten Lebensjahren erkannt und behandelt, können diese zu einer dauerhaften Amblyopie (Schwachsichtigkeit) führen.
Zahlreiche Krankenkassen bieten das apparategestützte Amblyopiescreening als Zusatzleistung für ihre Versicherten an.
Die Untersuchung erfolgt kontaktlos. Auf dem Schoß der/s Erziehungsberechtigten sitzend schaut das Kind kurz in eine Art Fotokamera (keine Strahlenbelastung). Das Ergebnis der Untersuchung liegt umgehend vor und wird direkt vor Ort ausgewertet und besprochen. Gegebenenfalls erfolgt eine Überweisung an eine Fachärztin / einen Facharzt für Augenheilkunde.
Versicherte können diese Leistung kostenfrei in Anspruch nehmen, wenn sie an dem entsprechenden Programm ihrer Krankenkasse teilnehmen. Mit folgenden Krankenkassen haben wir dazu Vereinbarungen geschlossen:
Bundesweite Verträge
- BARMER „Kinder- und Jugendprogramm“
- GWQ - Clever für Kids - Teilnehmende Krankenkasse
- DAK-Gesundheit
- Bosch BKK
- BKK Starke Kids - Teilnehmende Krankenkasse
- Bahn BKK
- IKK Brandenburg & Berlin „IKKids“
- KKH
Stand 4-2024
Regionale Verträge
- AOK Bayern (PzV)
- AOK Baden-Württemberg (HzV)
- AOK Nordost (Berlin & Brandenburg)
Stand 4-2024
Die entsprechenden Geräte finden Ärztinnen und Ärzte bei uns im BVKJ-Shop.
Depressionsscreening
Depressionen können bereits im Kindes- und Jugendalter auftreten. Daher bieten wir innerhalb unserer Selektivverträge ein Depressionsscreening an. Kinder bzw. Jugendliche werden mittels eines altersentsprechenden Fragebogens (ChilD-S bzw. DesTeen) gescreent. Dieser wird im Anschluss von der Praxis ausgewertet und mit der Ärztin oder dem Arzt besprochen.
Versicherte können diese Leistung kostenfrei in Anspruch nehmen, wenn sie an dem entsprechenden Programm ihrer Krankenkasse teilnehmen. Mit folgenden Krankenkassen haben wir dazu Vereinbarungen geschlossen:
Bundesweite Verträge
- BKK Starke Kids - Teilnehmende Krankenkasse
- GWQ - Clever für Kids - Teilnehmende Krankenkasse
- DAK – Gesundheit (in Bremen, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
- IKK Brandenburg & Berlin „IKKids“
Stand 4-2024
Mediensuchtscreening
Ein altersgerechter Umgang mit Medien ist sehr wichtig. Zu viel Medienkonsum schädigt die kindliche Entwicklung und kann bei Kindern und Jugendlichen zu langfristigen Defiziten in vielerlei Hinsicht führen. Daher bieten wir innerhalb unserer Selektivverträge ein Mediensuchtscreening an. Kinder bzw. Jugendliche werden mittels eines altersentsprechenden Fragebogens (GADIS-A) gescreent.
Dieser wird im Anschluss von der Praxis ausgewertet und mit der Ärztin oder dem Arzt besprochen.
Versicherte können diese Leistung kostenfrei in Anspruch nehmen, wenn sie an dem entsprechenden Programm ihrer Krankenkasse teilnehmen. Mit folgenden Krankenkassen haben wir dazu Vereinbarungen geschlossen:
Bundesweite Verträge
- BKK Starke Kids - Teilnehmende Krankenkasse
- GWQ - Clever für Kids - Teilnehmende Krankenkasse
- DAK – Gesundheit (in Bremen, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
- IKK Brandenburg & Berlin „IKKids“
Stand 4-2024
Essstörungsscreening
Erfahrungsgemäß entstehen Essstörungen wie die Magersucht (Anorexie), Ess-Brechsucht (Bulimie) oder Essattacken mit Kontrollverlust (Binge-Eating) häufig im Jugendalter. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig zu erkennen, ob eine Essstörung bereits vorliegt oder eine Jugendliche bzw. ein Jugendlicher gefährdet ist, eine solche Störung zu entwickeln. Durch die Früherkennung mittels Screenings (SCOFF-Fragebogen) und einem anschließenden Beratungsgespräch in der ärztlichen Praxis sollen Störungen des Essverhaltens frühzeitig erkannt bzw. verhindert werden, um körperlichen und seelischen Folgeschäden frühzeitig entgegenzuwirken.
Versicherte können diese Leistung kostenfrei in Anspruch nehmen, wenn sie an dem entsprechenden Programm ihrer Krankenkasse teilnehmen. Mit folgenden Krankenkassen haben wir dazu Vereinbarungen geschlossen:
Bundesweite Verträge
- IKK Brandenburg & Berlin „IKKids“