Suche

Selektivverträge

Versorgung mit Krankenkassen
und Management­gesellschaften

Durch die erweiterten Vorsorgeuntersuchungen kann nicht nur die körperliche Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, sondern auch ihre emotionale, soziale und intellektuelle Entwicklung besser überprüft werden. Mögliche Entwicklungsdefizite können frühzeitig erkannt und gegebenenfalls notwendige Therapie- bzw. Fördermöglichkeiten eingeleitet werden.

Folgende Paed.Check® Vorsorgen gibt es:
 

Paed.Check® Geburt (U1)
unmittelbar nach der Geburt

Paed.Check® Start (U2)
3. - 10. Tag

Paed.Check® 0.1 (U3)
4. - 5. Lebenswoche

Paed.Check® 0.3 (U4)
3. - 4. Lebensmonat

Paed.Check® 0.5 (U5)
6. - 7. Lebensmonat

Paed.Check® 1.0 (U6)
10. - 12. Lebensmonat

Paed.Check® 2.0 (U7)
21. - 24. Lebensmonat

Paed.Check® 3.0 (U7a)
34. - 36. Lebensmonat

Paed.Check® 4.0 (U8)
46. - 48. Lebensmonat

Paed.Check® 5.0 (U9)
60. – 64. Lebensmonat

Paed.Check® 7.0 (U10)
7 - 8 Jahre

Paed.Check® 9.0 (U11)
9 - 10 Jahre

Paed.Check® 13.0 (J1)
13 Jahre

Paed.Check® 16.0 (J2)
16 - 17 Jahre

Versicherte können diese Leistung kostenfrei in Anspruch nehmen, wenn sie an dem entsprechenden Programm ihrer Krankenkasse teilnehmen. Mit folgenden Krankenkassen haben wir dazu Vereinbarungen geschlossen:

Bundesweite Verträge

  • BARMER „Kinder- und Jugendprogramm“
  • DAK – Gesundheit (in Bremen, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
  • IKK Brandenburg & Berlin „IKKids“
Stand 4-2024


Regionale Verträge

  • AOK Baden-Württemberg (HzV)
Stand 4-2024

Jedes Kind ist einzigartig und auf dem Weg zum Erwachsenwerden auf die beständige Liebe und Fürsorge angewiesen, damit es zu einer selbstwirksamen und sozial kompetenten Persön­lich­keit heranreifen kann. Ein wichtiges Thema stellt hier die Gesundheitsversorgung des Kindes dar. Der Bundesgesetzgeber hat bereits in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts Kindervorsorgeuntersuchungen gesetzlich verankert, auf die Kinder einen garantierten Anspruch haben. Diese Untersuchungen, die ab Geburt in bestimmten Altersstufen durch die behandelnde Kinder- und Jugendärztin/den behandelnden Kinder- und Jugendarzt durchgeführt werden, dienen zunächst der Früherkennung von Krank­heiten sowie eventueller Entwicklungsstörungen. Dokumentiert werden die Ergebnisse der Vorsorgen im sog. „Gelben Heft“, das bereits in der Geburtsklinik ausgehändigt wird.

Gesundheit bedeutet aber mehr als nur die Abwesenheit von Krankheiten, sie ist ein allumfassendes, ganzheit­liches Thema, wie es die Weltgesundheitsorganisation WHO bereits 1946 erstmalig und in späteren Erklärungen spezifischer definiert hat. Daher spielen psychosoziale und emotionale Aspekte für das gesundheitliche Wohlbefinden ebenso eine Rolle wie die geistige Entwicklung. Der Berufsver­band der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) hat daher weitere Vorsorge­untersuchungen entwickelt.

Mit den erweiterten Paed.Check®-Vorsorgeuntersuchungen, deren Umfang über die Untersuchungen im „Gelben Heft“ des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hinausgeht, wird nicht nur die körperliche Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, sondern auch ihre emotionale, soziale und intellektuelle Entwicklung besser überprüft und gefördert. Somit übernehmen die Kinder- und Jugendärzt*innen die große Verantwortung, sowohl Krankheiten als auch Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und wo immer möglich zu verhindern.